Kostenübernahme unter 18 Jahren
Bei gesetzlich versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr bislang nicht vollendet haben, wird der Bedarf einer Zahnspange nach dem "KIG-Schema" bemessen. Je nach Bedarf kann es sein, dass die Kosten übernommen werden. Hierfür machen wir zunächst eine erste Einschätzung in Kommunikation mit der Krankenkasse.
Kostenübernahme bei volljährigen Patient:innen
Bei volljährigen Patient:innen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Behandlung nur bei besonders starken Fehlstellungen, die zusätzlich einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern.